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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 841569 | ||
Datum | 29.07.2018 18:50 MSG-Nr: [ 841569 ] | 2181 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Christian S. Die brauchen da oft noch etwas Schriftkram davor. ich denke bei Gefahr in Verzug unterscheiden sich die Rechte zwischen Pol und FW nicht allzu sehr. Da braucht die Pol z.B. auch kein Durchsuchungbeschluss. Wenn keine Gefahr in Verzug ist darf die Feuerwehr auch nicht in eine Wohnung rein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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