Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | rechtfertigenden Notstand / Notkompetenz durch RS | 12 Beiträge |
Autor | René8 D.8, Jülich / NRW | 841984 |
Datum | 10.08.2018 10:29 MSG-Nr: [ 841984 ] | 759 x gelesen |
Infos: | 24.10.17 Recht im RD: `Notkompetenz ´ 24.10.17 FW-Forum: Körperverletzung vs. Notkompetenz (war: Notfallmedizin)
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Genau da liegt der Knackpunkt selbst wenn der gelernte Metzger in der FF aufgrund seiner Anatomischen Kenntnisse und seines angelesenen Notfall-medizinischen Wissen eine Ärztliche Maßnahme erfolgreich anwendet ggf. dem Pat. sogar dadurch das Leben Rettet greift einfach nur der Rechtfertigende Notstand, dem Ärztlicheleiter des Gebietes steht, außer bei diesem Metzger keinen Sonntagsbraten zu erwerben bzw. seinen Dienstvorgesetzten in der FF einzunorden, in keinerlei Hinsicht mittel zur Sanktionierung zu. Geht die Ärztliche Maßnahme in die Hose und der Pat. wird dadurch Nachweislich geschädigt ist von fahrlässig bis Vorsätzlich alles möglich, wobei dem Ärztliche Leiter in diesem Fall auch nur ein Klärendes Gespräch mit dem Dienstvorgesetzten der FF bleibt , welcher mit Sicherheit in dem Verfahren erstmal eine Mitverantwortung trägt.
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