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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechnung für 'Polizeiersatz'12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP842388
Datum27.08.2018 15:31      MSG-Nr: [ 842388 ]2271 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.Schadensminderungspflicht. Die Polizei bzw. Straßenmeisterei wäre ev. günstiger gewesen
Die dauerhafte Vorhaltung von zusätzlichem Personal bei Polizei und Straßenmeisterei mit Ausnahmefällen wie diesem zu begründen, ist aber schon etwas humoristisch veranlagt. Die meisten Länder schaffen es ja nichtmal die genannten Institutionen für angemessenen Regelbetrieb vernünftig vorzuhalten. Und mit den Vorgaben vom BayFwG, dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen und letztlich auch den bloßen Amtshilferegelungen im Verwaltungsrecht sind solche Ausnahmefälle auch schon genügend abgedeckt.
...wäre eigentlich Aufgabe von Polizei und Straßenmeisterei gewesen, die dafür jedoch nicht genügend Personal hatten, weil an dem Januartag chaotische Wetterverhältnisse geherrscht hatten.


Geschrieben von Jürgen M. warum nur die Hälfte?Das könnten Versicherungsnehmer und Versicherung klären. Wobei mir aus der Berichterstattung zugegeben auch nicht klar ist, ob jetzt die Versicherung alles zahlen wird, oder ob es da wirklich um einen bei der Angehörigen verbliebenen Teilbetrag geht, oder ob es da noch eine Runde 2 zwischen Versicherung und Angehörigen geben könnte.
Die Höhe eines Kostenersatzes anzuzweifeln, ist eigentlich eine beliebte Spielwiese der Versicherungen, weil die Berechnungsgrundlagen feuerwehrseitig allzuoft einen netten Angriffspunkt dafür bieten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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