Rubrik | Taktik |
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Thema | Warum Landesicherung für Rettungshubschrauber? | 62 Beiträge |
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 842631 |
Datum | 09.09.2018 12:42 MSG-Nr: [ 842631 ] | 1671 x gelesen |
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Christoph R.gilt das auch, auch wenn der Hubi mal nur als NA-Zubringer fungiert, bzw die Situation nicht lebensbedrohlich ist?
Wenn nachts ein Hubschrauber als NA-Zubringer fungiert, ist allein aufgrund der Verhältnismäßigkeit (erhöhte Gefahr für die Besatzung in Nachteinsätzen) geboten, dass Gefahr im Verzug ist, die eine Anwesenheit eines NA erfordert. Auch nicht-lebensbedrohliche Zustände können in Deutschland durchaus die Anwesenheit eines NA erforderlich machen, wenn Notfallsanis eine entsprechende Behandlung nicht durchführen dürfen, diese aber den nachfolgenden Transport absichert.
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