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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr liegt mit Falschparkern im Clinch | 43 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 842847 | ||
Datum | 17.09.2018 00:43 MSG-Nr: [ 842847 ] | 2322 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. Auch wenn du Recht hast, das versehentliche zu parken ist keine Nötigung und keine Selbstjustiz. Es fehlt der Vorsatz. Da hatte ich mal eine sehr witzige Begegnung mit. Stimmt. Das könnte im vorliegenden konkreten Beispiel noch einen Einfluss haben. Das ist aber dann vermutlich so ein Fall den du von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich beurteilt bekommst... Und hätte im vorliegenden Fall der Kamerad rumgefragt, ob das Fahrzeug einem anderen gehört (ein straffreies Versehentlich wirds juristisch in der Konstellation nicht geben), was man hätte erwarten können, wäre die Sache wohl trotzdem relativ eindeutig. MkG Sven -meine Meinung- | ||||
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