| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Moorbrand Meppen | 116 Beiträge | ||
| Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 842994 | ||
| Datum | 21.09.2018 18:09 MSG-Nr: [ 842994 ] | 7946 x gelesen | ||
| Infos: | alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Beide Ereignisse stellen die Einsatzkräfte vor Herausforderungen. Geschrieben von Alexander H. in beiden Fällen wurde durch eine Handlung eine zumindest fahrlässige Brandstiftung ausgelöst. Hmmm. Las juristischer Laie: fahrlässige Brandstiftung = durch mein Tun muss für mich erkennbar sein bzw. ich nehme es in kauf, dass es ggf. ein nicht zu kontrollierendem Feuer kommt. Was das für den ICE-Fahrer oder das Bahnbetriebspersonal wirklich ersichtlich? Wußten Sie von dem Feuer am Bahndamm? Glaube eher nein. Daher folgerichtig: Keine Anzeige. Waffen haben die Eigenschaft bei der Explosion Brande zu verursachen. Bei der Trockenheit ist das dann einfach fahrlässig. Also folgerichtig: Anzeige wegen Fahrlässige Brandstiftung. Gruß Simon | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|