Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Memminger Blaulichfotograf muss vier Monate in Haft! | 18 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 843384 |
Datum | 11.10.2018 19:02 MSG-Nr: [ 843384 ] | 1143 x gelesen |
Infos: | 09.10.18 Thread: Abhören BOS-Funk: Blaulichtfotograf muss vier Monate in Haft
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Feuerwehrdienstvorschrift
Strafgesetzbuch
Feuerwehrdienstvorschrift
hallo,
Geschrieben von Manfred B.So wird es zumindest in Bayern in den staatlichen Feuerwehrschulen gelehrt.
nicht nur dort ;-)
Diese Regelung ist in der FwDV 810 festgelegt. Darin wird u.A. auf die von dir zitierten § des StGB verwiesen.
Diese Rechtsgrundagen greifen für alle BOS-Angehörigen die irgendwie was mit dem BOS-Funk zu tun haben. Auch die die nicht ausdrücklich wie in der FwDV 810 gefordert extra verpflichtet wurden.
Dank moderner Medien wie z.B. Messenger ist ist im Falle eines Falles oft ein Nachweis eines solchen Gesetzesverstosses für die Ermittlungsgehörden möglich.
Wer also meint unmittelbar nach der Alarmierung die Info via WhatsApp & Co an Andere weitergeben zu müssen muss sich im klaren sein das darüber das Risiko das dies nachgewiesen werden kann deutlich grösser ist als wie man man das unter vier Augen jemanden sagt.
Für die IT-Forensik ist inzwischen die Auswertung von solche Chatverläufe eine leichte Fingerübung. Da reicht es wenn die eines der "beteiligten" Handys in die Finger bekommen ...
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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