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Gesetzliche Unfallversicherung
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbindlichkeit vfdb080433 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843732
Datum27.10.2018 15:03      MSG-Nr: [ 843732 ]1440 x gelesen

Wollte mein vorherigen Beitrag noch ergänzen.
Wenn du schon die GUV Publikation als Weißbuch anführst, hoffe ich ihr macht bei euch keinen Flaschenwechsel.
Denn nach der GUV dürftest du keinen Falschenwechsel durchführen.
In der GUV Publikation steht.
Der Pressluftatmer ist nach dem Gebrauch zu reinigen, desinfizieren und zu prüfen.
Der Gebrauch wird in der GUV definiert als beatmeter Pressluftaftmer vom anlegen bis zum ablegen.
Ok, läßt du den PA auf dem rücken und hälst während des Flaschenwechsels die Luft an sollte das auch in Ordnung gehen.
Achtung Ironie.

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