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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843732 | ||
Datum | 27.10.2018 15:03 MSG-Nr: [ 843732 ] | 1440 x gelesen | ||
Wollte mein vorherigen Beitrag noch ergänzen. Wenn du schon die GUV Publikation als Weißbuch anführst, hoffe ich ihr macht bei euch keinen Flaschenwechsel. Denn nach der GUV dürftest du keinen Falschenwechsel durchführen. In der GUV Publikation steht. Der Pressluftatmer ist nach dem Gebrauch zu reinigen, desinfizieren und zu prüfen. Der Gebrauch wird in der GUV definiert als beatmeter Pressluftaftmer vom anlegen bis zum ablegen. Ok, läßt du den PA auf dem rücken und hälst während des Flaschenwechsels die Luft an sollte das auch in Ordnung gehen. Achtung Ironie. | ||||
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