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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843986 | ||
Datum | 09.11.2018 14:59 MSG-Nr: [ 843986 ] | 2209 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. Die Rechtsgrundlage dafür siehe ich hier ähnlich wie mit anderen Verbotsschildern, die nicht auf technischen Einschränkungen (z.B. Höhe, Gewicht) beruhen. Sie sind durch die §§ 35 und 38 abgedeckt. Sorry, aber du machst es dir zu einfach. Es ist entscheidend auf welcher Grundlage die Fahrverbote eingeführt wurden. Dieselfahrverbote werden aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetz erlassen. Du kannst dich aufgrund eines Ausnahmeparagraphen einer Verordnung nicht über ein anderes Gesetz hinwegsetzen. Und auch der Vergleich mit Fahrverboten nach Zeiten hinkt zum Teil. Das Sonntagsfahrverbot bezieht sich auf LKWs und nicht auf Sonderkraftfahrzeuge. (hier brauchst du keine Sonderrechte und kannst uneingeschränkt mit einem Feuerwehrfahrzeug fahren) Nur in dem Fall eines VZ 253 (Kraftfahrzeuge über 3,5t ...) mit einer zeitlichen Beschränkung kannst du aufgrund deiner Sonderrechte umgehen. | ||||
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