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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 843998 | ||
Datum | 09.11.2018 17:48 MSG-Nr: [ 843998 ] | 2191 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael R. Das zwingend die Sonderrechte in Anspruch genommen werden steht da jetzt nicht, daraus folgt dann im Umkehrschluss auch sonstige Dienstliche Fahrten sind damit abgedeckt ? Drüben bei den gelben Lampen haben sie seinerzeit erklärt dass das genau so beabsichtigt war, denn auch die Müllabfuhr &Co kann so mit dem §35 weiterhin seine gewohnte Tour abfahren. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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