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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 844033 | ||
Datum | 11.11.2018 15:44 MSG-Nr: [ 844033 ] | 1530 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. "Damit kommt ein Fahrverbot grundsätzlich nur auf Grundlage des § 45 Abs. 1f StVO in Betracht." Du weißt schon was in der Juristensprache "grundsätzlich" bedeutet? Wenn du den nächsten Absatz weitergelesen hast, steht da nämlich auch vom BVerwG geurteilt. Salopp gesagt, was in der StVO steht ist völlig irrelevant, wenn ein Dieselfahrverbot die einzigste Möglichkeit ist um die NOx Werte einzuhalten. Da Unionsrecht höher wiegt, als die StVO. | ||||
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