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RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehrleute müssen drei Stunden lang Wildschwein-Blutlache bewachen20 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW845092
Datum21.12.2018 10:36      MSG-Nr: [ 845092 ]2108 x gelesen

Geschrieben von Christian S.Natürlich bestand ein Einsatzauftrag an die Feuerwehr, nämlich ganz klar eine Anforderung zur Amtshilfe der die Feuerwehr nachzukommen hat. Danach hat sich dann ein weiteres Problem dargestellt, nämlich das es glatt ist.

Der Einsatzleiter (meinetwegen auch derjenige der Polizei) hatte 2 Möglichkeiten:

1. die Lage nach bestem Wissen und besten Möglichkeiten abzuarbeiten und zu zeigen was die Feuerwehren für Stärken haben, z.B. die des Improvisierens. Das hat Feuerwehren schon immer ausgezeichnet das sie aus gegebenen Lagen das beste machen, in diesem Fall wäre das gewesen ins Feuerhaus zu fahren (oder den örtlichen Bauhof), Streusalz oder Absperrmaterial zu holen unabhängig davon ob das Streusalz dann aus der richtigen Kostenstelle bezahlt wurde, und dieses Streusalz auszubringen und die Gefahr zu beseitigen. Am nächsten Tag dann eine Mail ans Straßenbauamt das die mir wieder 2 Sack Streusalz vors Feuerhaus stellen und fertig. Gefahr gebannt, alle schnell wieder zu Hause bzw. die Polizeistreife zum nächsten Einsatz und gut ist, der Vorweihnachtsfriede wäre wieder hergestellt gewesen.

Der Einsatzleiter hat sich für Variante 2 entschieden:
2. Hinstehen, auf Nichtzuständigkeit plädieren, grantig mit dem Fuß stampfen und hinterher einen Skandal draus zu machen der vermutlich mehr aufsehen erregt als die ganze Sache an Arbeit erfordert hätte. Kann man so machen, ich finde es in diesem Fall übertrieben.


Wenn er sich für Variante 2 entscheidet, dann hat er damit auch die Amtshilfe für nichtig (nicht zutreffend, nicht durchführbar) erklärt.
Weil nach https://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/5-voraussetzungen-und-grenzen-der-amtshilfe daraus...
"(3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn

1.
eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
2.
sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;"

die Fw weder für die Absperrung der Straße, noch die Verkehrsführung/-lenkung (ggf. ausgenommen Bayern) besser als die Polizei aufgestellt ist, noch dafür in der Form weniger Aufwand treiben müsste...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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