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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Sicherungsanhänger für BAB Einsätze | 33 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 845442 | ||
Datum | 08.01.2019 12:22 MSG-Nr: [ 845442 ] | 2271 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. was bedeutet in diesem Zusammenhang "zugelassen"? Zugelassen bedeutet für mich in diesem Punkt, dass es eine rechtliche Rückendeckung für den Einsatz gibt. Als Feuerwehr kann ich so ziemlich alles machen was ich möchte. Solange nichts passiert wird sich z.B. niemand aufregen wenn wir den Verkehr regeln. Kommt es zu einem Schaden wird sehr schnell die rechtliche Keule geschwungen. Ähnlich sehe ich es beim Aufstellen von VSA. Gibt es von seiten der Normungsgremien bestreben die Fahrzeuge mehr für Verkehrssicherung auszulegen? Z.B. Heckwarnanlage verpflichtend? | ||||
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