Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | illegale Funkgeräte in der Feuerwehr - war: Mysteriöse Funkalarm-Ausfälle ... | 23 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 845830 |
Datum | 19.01.2019 13:27 MSG-Nr: [ 845830 ] | 2311 x gelesen |
Jugendfeuerwehrwart
Feuerwehrdienstvorschrift
hallo,
Geschrieben von Michael W.Zumal es auch zugelassene PMR-Funkgeräte von namhaften Herstellern in brauchbarer Qualität schon ab ca. 25,- das 2er Set gibt. Einziger Nachteil, den man bei den ganz billigen hat, ist der Batteriebetrieb statt Akkubetrieb. Bei deutlich über 10 Stunden Betriebszeit pro Batteriesatz kann man das aber für ein wenig Spielerei bei der JFW durchaus in Kauf nehmen, wenn man nicht die deutlich teurere Akkuvariante nehmen will. Viel billiger kann der für freie Anwendungen in Deutschland nicht zugelassene Chinamüll auch nicht sein.
richtig - die Zauberworte dazu lauten:
- PMR ( 70cm )
- Freenet ( 2m )
Da gibt es günstige zugelassene Handfungeräte mit einer Ausgangsleistung von 0,5 Watt.
Mit denen kann man nach Herzenslust Funkbetrieb machen. Privat wie auch in der Jugendfeuerwehr.
Es ist dabei nicht verboten dabei auch Funkrufnamen der jeweiligen Feuerwehr zu nutzen und bei der Abwicklung der Funkgespräche die FwDV 810 zu nutzen.
Dabei kann der Verantwortliche ( Jugendfeuerwehrwart bzw. Wehrführer ) ruhig schlafen.
Es gab schon Aktionen der Bundesnetzagentur wo Wehrführer bzw. Gemeinden ein Ordnungsgeld zahlen mussten weil sie nicht zugelassene Funktechnik auf einer BOS-Frequenz genutzt haben.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 17.01.2019 17:17 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Mysteriöse Funkalarm-Ausfälle in Auerbach | |