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Persönliche Schutzausrüstung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaEntwurf neue UVV14 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg845946
Datum23.01.2019 22:46      MSG-Nr: [ 845946 ]2065 x gelesen
Infos:
  • 23.01.19 FW-Magazin: Neues Regelwerk für den Dienst in den Feuerwehren
  • 08.09.17 UVV Feuerwehren verzögert sich

  • Guten Abend

    Geschrieben von Sebastian K.

    Und hier bin ich mal auf die Reaktionen und Umsetzungen in der Praxis gespannt:
    DGUV Vorschrift 49:
    "Feuerwehrfahrzeuge dürfen nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geführt werden, die ihre Befähigung hierzu gegenüber der Unternehmerin oder dem Unternehmer nachgewiesen haben, im Umgang mit diesen unterwiesen sind, und dafür bestimmt wurden."

    dazu DGUV Regel 105-049:
    "Zur Unterweisung gehören die Einweisung und regelmäßige Fahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen. Für das Fahren bestimmt sein heißt, es sollte schriftlich festgelegt sein, wer welches Fahrzeug führen darf."


    Die Einweisung und die Bestimmung welches Fahrzeug man fahren darf kann man z.B. in der " Hier " beinhaltenden Bestätigung und die regelmäßigen Fahrten im pers. Fahrtennachweis ( sofern überhaupt geführt ? ) dokumentieren.

    Neu oder detailierter aufgenommen, um nur paar Beispiele zu nennen, wäre:

    Unter § 3 ein Absatz über angemessene Ruhezeiten, der Komplex im § 4 über die "Gefährdungsbeurteilung"; § 5 "Sicherheittechnische und medizinische Betreuung"; § 8 "regelmäßige "Unterweisung" samt über die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr, § 9 über regelmäßige Aus- und Fortbildung in "Erster Hilfe"; § 11 Sichtprüfungen nach jeder Benutzung von Ausrüstungen, Geräten und PSA, samt Schadensmeldung und Benutzungsentziehung; § 13 ausreichende Ladungssicherung.
    Bei der "Persönlichen Schutzausrüstung" im § 14 sollten auch die unterschiedlichen Körperformen von Frauen und Männern berücksichtigt werden ( ! )
    Oder dass die Feuerwehrschutzkleidung jahreszeitabhängig zu variieren sei. also die Ausrede wenn ich beim Waldbrand nicht mit der HuPf-1 Jacke bekleidet lösche, wäre das gegen die UVV und die Versicherung zahlt nicht, kann man jetzt anders betrachten.
    Es lohnt sich die neue UVV-Feuerwehren mal genau durchzulesen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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     07.09.2017 21:10 Oliv7er 7B., Köln
     10.01.2019 16:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2019 17:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2019 17:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.01.2019 22:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     24.01.2019 08:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.01.2019 10:02 Adri7an 7R., Utting  
     24.01.2019 10:22 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     24.01.2019 10:17 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     24.01.2019 17:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     24.01.2019 10:30 Volk7er 7C., Garbsen
     24.01.2019 12:08 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     24.01.2019 13:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.01.2019 17:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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