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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt5 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg847659
Datum21.03.2019 11:06      MSG-Nr: [ 847659 ]1309 x gelesen
Infos:
  • 21.03.19 Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4

  • hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Gerade, weil dieses Ausschlussverfahren noch durch die Gremien läuft und nicht durch das Ermessen einer Einzelperson entschieden wird, ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.
    Das hatte in diesem Fall andere Hintergründe. Es hatte sich Rahmenbedingungen geändert so das eine Klage deswegen sinnlos gewesen wäre.

    Ansonsten hätte diese Person die Sache schon durchgezogen. Meiner Einschätzung nach wäre die Gemeinde da voll auf die Schnauze geflogen.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     21.03.2019 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt
     21.03.2019 08:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 08:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 10:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.03.2019 11:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 22:48 Mich7ael7 B.7, Münsingen

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