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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Aussonderung Forsthelme | 12 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 848393 | ||
Datum | 21.04.2019 16:17 MSG-Nr: [ 848393 ] | 1362 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten R. Also bleibt als juristisch schärfstes Schwert nur die Bedienungsanleitung der Hersteller. Und die werden sich hüten, irgendwelche Fristen zu verlängern, nur weil bei Feuerwehrs der Helm in 99,9% der Zeit im Dunkeln liegt. Das würde ja den Umsatz mindern und die Aktienkurse ins Bodenlose fallen lassen....oder so ähnlich.... Wie sieht es dann bei Kletterhelmen als Baumpflegekombination aus? Petzl gibt z.B. 10 Jahre auf Kunststoff und Textil. Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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