News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Tierrettung - Wann ist Schluss? | 22 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 849424 | ||
Datum | 29.05.2019 13:52 MSG-Nr: [ 849424 ] | 1435 x gelesen | ||
Zwei Fragen dazu: 1) Wie ist die Zuständigkeit der Stadt Kaiserslauten bei verletzten Fundtieren geregelt - ich habe keine Ahnung, und wo ist es geregelt? Gibt eventuell das Tierschutzgesetz dazu etwas her? 2) Tierschutzverein. Der hat seine satzungsgemäßen Aufgaben in seiner Vereinssatzung geregelt. Zudem dürfte er für genau diese Zwecke auch als gemeinnützig anerkannt sein. Ja, es ist ein privater verein - aber mit einer selbst definierten, steuerbegünstigten Aufgabenbeschreibung. Ich sehe es auch so, dass bei verletzten Tieren letztendlich ein Tierarzt greifbar sein müsste. Wir können nicht nur über Tierschutz reden - es muss auch funktionieren. Da wir selber drei Kater als Familienmitglieder haben, gebe ich gerne zu da etwas emotionaler zu sein. Ich ware halt in so einem Fall privat die 55km gefahren, wenn mich meine Feuerwehr in einen vergleichbaren Fall angesprochen hätte.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|