Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 849867 |
Datum | 13.06.2019 15:18 MSG-Nr: [ 849867 ] | 1657 x gelesen |
Infos: | 15.06.19 FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? 14.06.19 FW-Forum: Definition Ehrenamt
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Andreas K.Das vom Trainer betreute Training ist gleichzusetzen mit dem normalen Ausbildungsdienst.
Quark. Das ist alles überhaupt nicht miteinender zu vergleichen. Der FA übt ein Ehrenamt aus, was das Wort "Amt" beeinhaltet. Damit ist gemeint, dass er eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, die gesetzlich so gefordert ist. In den Brandschutzgesetzen der Länder steht singemäß drin, dass die Gemeinden den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehren aufzustellen haben. Das ist ein echtes Ehrenamt. Ähnliches gilt für Schöffen und Gemeinderäte.
In keinem Gesetz steht, dass irgendjemand Sportvereine aufzustellen hat. Das ist eine freiwillige Sache, die zwar durchaus begrüßenswert ist, jedoch nicht gesetzlich gefordert ist. Dies nenne ich nicht Ehrenamt, auch wenn der Begriff inzwischen auch für diese Tätigkeiten gekapert worden ist. Dies ist ein bürgerschaftliches Engagement.
Auch der Ausbildungsdienst und die Brandsicherheitswache sind gesetzlich gefordert und für den FA verpflichtend, nicht zu vergleichen mit Kicken auf dem Rasenplatz.
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| 13.06.2019 08:43 |
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Alex7and7er 7H., Neuburg Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen  | |