Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 849872 |
Datum | 13.06.2019 15:42 MSG-Nr: [ 849872 ] | 1613 x gelesen |
Infos: | 15.06.19 FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? 14.06.19 FW-Forum: Definition Ehrenamt
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Ich habe nicht gesagt, das die Rechtsgrundlage der Tätigkeit einer Einsatzkraft der Feuerwehr mit einem Trainer eines Sportvereins gleich oder ähnlich ist.
Es ging um die Gleichstellung einer planbaren Tätigkeit in der Freizeit, mit einer Tätigkeit, die jederzeit, auch während der Arbeitszeit, eintreten kann und bei der man sofort reagieren muss.
Wenn man unter diesem zeitlichen Gesichtspunkt Trainer und Einsatzkraft vergleicht kommt man zu dem von mir genannten Ergebnis.
Geschrieben von Oliver S.Auch der Ausbildungsdienst und die Brandsicherheitswache sind gesetzlich gefordert und für den FA verpflichtend, nicht zu vergleichen mit Kicken auf dem Rasenplatz.
Ja, aber nicht zwingend zu einem bestimmten Termin. Verdienstausfall gibt es für beide auch nicht.
Das Einsatzkraft einer Feuerwehr und Trainer im Sportverein sind zwei völlig unterschiedlich geartete Tätigkeiten. Da sind wir uns einig.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
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| 13.06.2019 08:43 |
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Alex7and7er 7H., Neuburg Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen  | |