Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 849884 |
Datum | 13.06.2019 16:26 MSG-Nr: [ 849884 ] | 1602 x gelesen |
Infos: | 15.06.19 FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? 14.06.19 FW-Forum: Definition Ehrenamt
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Geschrieben von Andreas K. Ich rede von dem normalen Ausbildungsdienst sprich Dienstabend, nicht vom Lehrgang.
Okay, wenn ein Lehrgang für dich keine Ausbildung ist...
Aber ich kann dich beruhigen, wenn du aus irgendeinem Grund zu einer, wie du sie nennst, "normalen" Ausbildung, musst, sei es, weil du Angehöriger eines Stabes bist oder in einer sonstigen Sonderfunktion, und sich diese Ausbildung mit deiner Arbeitszeit überschneidet (nicht jeder arbeitet von 8 bis 17 Uhr), hast du selbstverständlich Anspruch auf Ausgleich deines Verdienstausfalls.
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| 13.06.2019 08:43 |
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Alex7and7er 7H., Neuburg Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen  | |