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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849902 | ||
Datum | 13.06.2019 20:17 MSG-Nr: [ 849902 ] | 1534 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Beim 1,5fachen Mindestlohnsatz pro Einsatz-/Lehrgangsstunde sind wir aber doch schon arg nah an einer Größenordnung, die eher zu deiner Definition von "Bezahlung" passen dürfte ;-)Joa, ist vielleicht ein bisschen hoch gegriffen. Vielleicht Lehrgangsstunden immer mit dem 2/3-Satz und nur Einsätze mit der Staffellösung, wäre aber wieder schwieriger Wegen der Gerechtigkeit. Andererseits sind Lehrgänge planbar, Einsätze in der Regel nicht. Oder ein weiterer Satz für Lehrgänge, die außerhalb der normalen Arbeitszeit liegen, in Höhe von 1/2 Mindestlohn. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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