Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849903 |
Datum | 13.06.2019 20:54 MSG-Nr: [ 849903 ] | 1477 x gelesen |
Infos: | 15.06.19 FW-Forum: Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? 14.06.19 FW-Forum: Definition Ehrenamt
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Geschrieben von Oliver S.Ich finde deinen Ansatz für eine Aufwandsentschädigung ziemlich gut, hätte aber auch nichts gegen ein paar Rentenpunkte für aktive FA oder einen Steuerfreibetrag (der jedoch die nicht berufstätigen benachteiligen würde). Zu den Rentenpunkten: Die Frage ist doch auch, wie das Gesamtmodell aussieht:
NRW: AG muss dich weiter bezahlen, inkl. Sozialversicherung, bekommt die Auslagen erstattet.
BaWü: AG muss dich freistellen und nicht bezahlen. Also hier mindert die Tätigkeit bei der Feuerwehr aktiv deinen Rentenanspruch. War mir bis gerade gar nicht bewusst.
Zum Steuerfreibetrag: Da könnte man es machen wie beim Kindergeld: Cash oder Freibetrag, das Finanzamt setzt das für dich günstigere an.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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| 13.06.2019 08:43 |
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Alex7and7er 7H., Neuburg Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen  | |