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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abgrenzung verschiedener Ehrenämter - war: Erste Stadt im Kreis: Gütersloh will Freiwillige Feuerwehr bezahlen | 52 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849980 | ||
Datum | 17.06.2019 10:51 MSG-Nr: [ 849980 ] | 1290 x gelesen | ||
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Ich glaube ich würde die Tätigkeiten in Anlehnung an ein beliebiges Feuerwehrgesetz (Feuerwehrgesetz BaWü §2) einschränken: Die Tätigkeit ist ausgerichtet auf (das Abwenden von Gefahren für || den Schutz von) Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie anderer wesentlicher Rechtsgüter. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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