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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Praktische Bedeutung des § 13 Abs. 8 Satz 5 LBKG RLP (Entschädigung für Urlaub) | 3 Beiträge | ||
Autor | Nico8las8 G.8, Offenbach / RLP | 850038 | ||
Datum | 19.06.2019 10:52 MSG-Nr: [ 850038 ] | 1122 x gelesen | ||
Hallo, wir hatten seit Inkrafttreten den Fall bisher genau einmal. Bisher ist nicht geplant etwas spezielles in die Hauptsatzung zu nehmen. Auch die Einsicht in die Lohnabrechnungen war für den Kameraden kein Problem. Wir bitten um Beachtung unserer Angebote für Hilfsorganisationen. Webhosting / WebBauKasten speziell für HiOrgs jetzt unter www.facebook.com/blaulichthosting.de www.blaulichthosting.de | ||||
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