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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPraktische Bedeutung des § 13 Abs. 8 Satz 5 LBKG RLP (Entschädigung für Urlaub)3 Beiträge
AutorNico8las8 G.8, Offenbach / RLP850038
Datum19.06.2019 10:52      MSG-Nr: [ 850038 ]1122 x gelesen

Hallo,

wir hatten seit Inkrafttreten den Fall bisher genau einmal.

Bisher ist nicht geplant etwas spezielles in die Hauptsatzung zu nehmen.
Auch die Einsicht in die Lohnabrechnungen war für den Kameraden kein Problem.

Wir bitten um Beachtung unserer Angebote für Hilfsorganisationen.
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 18.06.2019 08:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.06.2019 10:52 Nico7las7 G.7, Offenbach
 09.11.2022 08:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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