| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Mit Lithium-Ionen-Batterien beladender LKW brennt | 6 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 851488 |
| Datum | 15.08.2019 09:40 MSG-Nr: [ 851488 ] | 1460 x gelesen |
| Infos: | 15.08.19 Folgeunfall am Stauende 14.08.19 Kühlung dauert länger 14.08.19 Nohra: Mit Lithium-Ionen-Batterien beladender LKW brennt
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Geschrieben von Andreas L.Vielleicht kommt man irgendwann zum Schluss das man ein neues Warnschild erfinden muss welches man analog zu den orangenfarbenen Warntafeln anbringen kann / muss. Scheint es zu geben: ADR seit 1.1.2019Die wichtigsten Änderungen des ADR 2019 bezüglich Lithium-Speichermedien auf einen Blick:
- Ein neuer Gefahrzettel mit der neu eingeführten Gefahrenklasse Nr. 9A wurde für die Verpackung von Lithium-Speichermedien eingeführt. Für Umschließungen muss weiterhin der gewohnte Gefahrzettel Klasse 9 verwendet werden.
- Künftig gibt es nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger.
- Ein neues Kennzeichen für kleine Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 wurde eingeführt; die Begleitdokumentation entfällt ersatzlos.
- Die Transportregelung für Prototypen und Kleinserien (Lithium-Speichermedien ohne UN38.3-Test) in der Sondervorschrift 310 wurde neu überarbeitet und erlaubt nun Verpackungen der Stufe VG2 (hohe Gefährlichkeit) und Kartons als Außenverpackungen. Dafür ist im Beförderungspapier nun der Hinweis Beförderung nach Sondervorschrift 310 erforderlich.
EDIT: Also außen am LKW sieht man dann wohl nichts...
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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Geändert von Christian R. [15.08.19 09:43] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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