News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht? - war: schon doof: nach Brand Waffen und Drogen gefunden :-() | 60 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 851873 | ||
Datum | 05.09.2019 08:01 MSG-Nr: [ 851873 ] | 1667 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven K. Also wenn du nicht mal gegen einen offensichtlich betrunkenen Autofahrer etwas machen willst, wird's hier langsam aber sicher absurd.Habe ich nie so geschrieben. Geschrieben von Christian R. Aber um bei den Beispielen zu bleiben (meine ganz persönliche Meinung): Ich habe gemeint: Dass der Autofahrer betrunken ist, erfahre ich als Einsatzkraft. Damit ist dieses Geheimnis durch die Schweigepflicht gedeckt (mal ganz nüchtern betrachtet). Bin ich keine Einsatzkraft oder ist es kein Geheimnis, greift der 203er auch nicht. Jetzt kann man davon ausgehen, dass diese Alkoholisierung eine Gefahr für körperliche Unversehrtheit und Leben darstellt (vom Fahrer und von Unbeteiligten). Jetzt muss ich diese Rechtsgüter gegeneinander abwiegen: körperliche Unversehrtheit und Leben gegen Schweigepflicht. Hier "gewinnt" klar körperliche Unversehrtheit und Leben. Wenn der Fahrer auf kurze Ansprache einsichtig ist und das Fahrzeug abstellt, dann überwiegt für mich ganz klar wieder die Schweigepflicht. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|