Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | DSGVO und GPS Tracking Digitalfunk | 20 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 853331 |
Datum | 22.11.2019 15:13 MSG-Nr: [ 853331 ] | 873 x gelesen |
Geschrieben von Felix H.1. Im Rettungsdienst im Grenzbereich zwischen "städtisch" und "ländlich" fahren die Rettungsmittel oft "in die Stadt", um dort ihre Patienten ins Krankenhaus zu transportieren. Wird jetzt strikt "Nächstes Fahrzeug" gefahren, so kommen die Rettungsmittel, die eigentlich im Umland stationiert sind, eventuell gar nicht mehr dorthin zurück, weil sie (überspitzt dargestellt) nach der ersten Fahrt des Tages/der Nacht die Stadt nicht mehr verlassen und dort im blödesten Fall von Einsatz zu Einsatz rollen. Kommt es nun zu einer Einsatzstelle im Umland, so muss erst ein Fahrzeug aus der Stadt dorthin fahren
Es wird doch immer noch von Menschen disponiert.
Wenn ein Fremd- (oder Land-)Fahrzeug als nächstes Fahrzeug vorgeschlagen wird, dann ist es ein Vorschlag. Und der Disponent entscheidet.
Bei einer laufenden Rea wird er hoffentlich das Fahrzeug als First Responder hinschicken und das "gebietszuständige" Fahrzeug hinterhersenden.
Bei einem lebensbedrohlichen Einsatzgrund wird eine noch besser disponierbare Nächstes-Fahrzeug-Strategie zu einem besseren Outcome des Patienten führen.
Nicht immer ist das ersteintreffende Rettungsmittel auch das transportierende Rettungsmittel.
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