Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Anhaltestab rot beleuchtet, warum Standard auf Löschfahrzeugen der Feuerwehr? | 26 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 854477 |
Datum | 23.12.2019 09:20 MSG-Nr: [ 854477 ] | 2260 x gelesen |
Infos: | 23.12.19 BBK: Vorläufige Führungszeichen (Übermittlungszeichen) für den Luftschutzhilfsdienst - Verkehrsarten, ca. 1960
|
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Tobias B. da der Anhaltestab schon anders zu bewerten ist als...
Oh, ok.
Die StVO kennt zum Glück keine Winkerkelle, sie ist nur ein Hilfsmittel wie die Warnfahne oder das Flatterband, tatsächlich könnte ein Richter sie also so bewerten wie die nackte Hand der Einsatzkraft.
Unser einziges Verkehrszeichen auf dem "Norm-LF" ist der Leitkegel nach StVO Anlage 4 zu § 43 Absatz 3. ...wenn er denn nach BASt aus´s Auto gepackt wurde, was ich persönlich nur auf Überland und BAB für "verpflichtend" sehe.
Meine Meinung dazu;
Der Gesetzgeber hat den BOS hier mit Recht viele Freiheiten gelassen so das bis heute ein "unwilliger Autofahrer" viele Probleme bekommt, seine Missachtung von Verkehrszeichen steht dann aber ganz unten auf seiner Liste. Wie von Alexander geschrieben; wenn die Feuerwehr ihre Einsatzstelle sperrt ist dies kein öffentlicher Straßenverkehr mehr, weshalb auch die StVO, StVZO und FEV nicht mehr gilt.
Wir müssen unsere FW-Einsatzstelle nur als solche kenntlich machen, das funktioniert am Rechts-sichersten mittels uniformierter Einsatzkraft / Einsatzfahrzeug die anzeigen was eingefordert wird, alles andere ist ein Bonbon oben drauf, die Winkerkelle hierbei das Hilfsmittel für die Einsatzkraft.
Und nebenher
Heute sehe ich nicht mehr die junge unerfahrene Einsatzkraft an der Straßensperre.
Ja vor 30Jahren haben sie mich da auch abgestellt, heute ist die Aggressivität und Intoleranz gegenüber Einsatzkräften jedoch so stark gestiegen wie der Diskussionsbedarf vom Bürger über die Notwendigkeit und den Umfang der getroffenen Maßnahme.
Der frische TM1er ist da schnell überfordert.
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Thomas M. [23.12.19 09:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|