Rubrik | THW |
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Thema | 2 Einsatzfahrzeuge verunfallt | 42 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 854796 |
Datum | 03.01.2020 11:52 MSG-Nr: [ 854796 ] | 1869 x gelesen |
Geschrieben von Dirk S.Ob die 100 Einsatzkräfte überhaupt passen? Wenn in einem Polizeibericht steht, es wurden "4 Feuerwehren mit 100 Personen alarmiert", kann das ungefähr bedeuten:
- es wurden 100 Einsatzkräfte von 4 eigenständigen Standorten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr alarmiert oder
- rote Autos standen auch welche rum oder
- 78 Feuerwehrmänner, 19 Feuerwehrfrauen und 0 Feuerwehrdiverse waren irgendwie ins Geschehen involviert oder
- Polizeioberkommissar Klawuttke hat dankenswerterweise während seines nacharbeitenden Papierkriegs nochmal kurz an die Feuerwehr gedacht oder
- es wurden zwischen 20 und 200 Einsatzkräfte aus 1-5 Feuerwehren alarmiert oder
- es sind ganz grob geschätzt 100 Mittagsmahlzeiten ausgefallen oder verschoben worden oder
- vom Alarm betroffene Ehepartner, sirenenhörende Schwiegermütter und der beim Ausschlafen des Silvesterkaters gestörte Teenagernachwuchs wurden versehentlich mitgezählt oder
- es sind zwischen 20 und 150 Einsatzkräfte tatsächlich ausgerückt oder
- es wurden 49.716g CO2 durch Verbrennungsmotoren verursacht, die einsatzbedingt gelaufen sind oder
- es wurden zwischen 5 und 50 Einsatzkräfte auch wirklich in Einsatzortnähe mit halbwegs sinnvollen Dingen beschäftigt oder
- es mussten zwischen 13 und 48 Neujahrshefekränze spontan in die Gerätehäuser geliefert werden oder
- es wurden hinterher 0-3 Lohnkostenersatzanträge gestellt oder
- es wurden hinterher 5-30 Einsatzkräfte im Kostenersatzbescheid geltend gemacht oder auch nur
- für eine eigentlich ziemlich unwichtige Anzahl von Einsatzkräften war die Mittagszeit eines Feiertages im Ar***, und für manche besonders.
Da ist die Ergebnisorientierung vermutlich ein vernünftiger Ansatz.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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