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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verurteilte Brandstifter sind zurück bei der Feuerwehr | 14 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 855848 | ||
| Datum | 31.01.2020 12:57 MSG-Nr: [ 855848 ] | 2539 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. interessante Fragestellung Was sagt das dortige Feuerwehrgesetz dazu, ( sofern sie wg. Brandstiftung rechtmäßig verurteils wurden ) ? In BaWü eindeutig im § 11 Abs. 7 des FwG geregelt: " § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die [...] 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. " Danach gäbe es in BaWü keinen Ermessensspielraum. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [31.01.20 13:00] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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