Geschrieben von Stefan D.dann muss ich mir halt überlegen, ob ich das Ehrenamt nicht durch Verwaltungssachbearbeiter im Rathaus und durch Mitarbeiter des Bauhofs entlasten kann. Das wäre der richtige Weg. Teilweise könnte man auch im Ehrenamt noch weiter aufteilen (beim THW gibt es z.B. Verwaltungsbeauftragte), aber man kann vielerorts auch noch vieles in der Verwaltung hauptamtlich unterbringen, um das Ehrenamt zu entlasten.
In RLP hat der Rechnungshof vor einigen Jahren mal (wieder) den Personalbedarf und -bestand der Kommunalverwaltungen begutachtet, da war das Aufgabenfeld Brandschutz von 0,1 bis 1,3 Stellen besetzt, bei vergleichbaren Kommunen. Der Unterschied dazwischen, das ist grob das, was der Ehrenamtler daheim auf dem Schreibtisch liegen hat. Digitalisierung könnte man vielerorts auch noch voran treiben. Beispiel: Es gibt noch Wehrleiter, die suchen regelmäßig in Excel-Tabellen danach wessen G26 gerade abläuft, und erinnern den manuell daran. Anderenorts machen das "Leiter Atemschutz", und anderenorts wird das einmal in eine Software gegeben, die erinnert den AGT automatisch 6, 4 und 2 Wochen vor Ablauf, und lässt sich von Wehrleitung, Leiter Atemschutz und Verwaltung einsehen und pflegen. Kommt dann eine neue Bescheinigung, gibt das Rathaus die ein und fertig.
Geschrieben von Stefan D.Ich gehe davon aus, dass der Feuerwehrkommandant dort nicht nur Verwaltungstätigkeiten übernimmt, sondern auch Feuerwehrdienst leistet. Lt. Mitarbeiterverzeichnis bearbeiten dort mind. drei Leute "Feuerwehrwesen", Amtsleitung dazu hat auch nicht der Kommandant. Alles etwas suspekt, wie halt immer, wenn man Stellen für Kommandanten/Wehrleiter hauptamtlich zusammenfrickelt.
Das man dort ab und zu Verbände führt, rechtfertigt alleine auch noch nicht den g.D.. Oder besetzen wir die Züge darunter dann auch alle mit hauptamtlichen?
Geschrieben von Stefan D.Das ist sein Beruf, dann muss ich auch damit leben, dass ich ihn für die Tätigkeiten, die ein Ehrenamtlicher umsonst macht, bezahlte - und zwar Amtsangemessen. Wenn diese Tätigkeiten nicht regelmäßig 1500-1600 Stunden im Jahr anfallen, kommt halt keine Vollzeitstelle bei raus. Dann ist er "amtsangemessen" bezahlt, aber halt nur für 1-2 Stunden pro Woche ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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