Moin,
Geschrieben von Volker L.Das Schreiben ist völlig irrelevent. eine "Ermahnung" gibt es arbeitsrechtlich nicht - nur eine Abmahnung. Dafür bestehen juristische Mindestanforderungen und Formvorschriften. Davon ist nichts erfüllt.
wer sagt, dass das überhaupt beabsichtigt war? Wohl eher der etwas nachdrücklichere Hinweis, doch mal bitte die Regeln zu beachten, ohne gleich direkt zu förmlichen Maßnahmen zu greifen.
Geschrieben von Volker L.Das Schreiben ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde...
Zumindest Dokumentiert es nochmals, dass die betreffende Person auf die Existenz des Handbuchs hingewiesen wurde. Quasi wie ein Unterweisungs-Nachweis.
Geschrieben von Volker L.Die andere und relevantere Frage ist aber, wie bitte in allen Bedingungen des Einsatzdienstes die Abstands- und Hygiene-Anforderungen eingehalten werden können. Es wird einsatztaktisch genügend Situationen geben, wo ein Mindestabstand von 1,5m zwangsläufig unterschritten wird.
In Verbindung mit dem Zeitungsbericht scheint das Problem doch eher darin zu liegen, dass die Kontakte eines corona-Vedachtsfalls nicht hinreichend rekonstruierbar sind. Halte ich nun nicht für zu viel verlangt, entspechende Dokumentation zu führen bzw. sich wachintern an die Kontingentierung des Personals auch zu halten.
Gruß,
Thorben
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