| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Strom und Schaum ? | 31 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 861245 |
| Datum | 22.08.2020 00:03 MSG-Nr: [ 861245 ] | 1737 x gelesen |
| Infos: | 20.08.20 Einsatzbericht: Stromlos für viele Stunden
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hohlstrahlrohr
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Nils J.Die Nicht-Verwendung von Schaum bei stromführenden Anlagen ist m.W.n. so auch bei uns stehende Lehrmeinung.
Eigentlich ist "Lehrmeinung" da auch nicht ganz der passende Begriff, die DIN VDE 0132 ist ja schon deutlich mehr als eine Meinung.
Wenn da im Einzelfall eine elektrotechnische Fachkraft zu einer anderen Entscheidung kommt ist das kein Problem, aber der elektrotechnische Laie tut IMNSHO gut daran, sich an diese technischen Regeln zu halten.
Geschrieben von Nils J.Helft mir bitte über die Straße aber irgendwo ist da ein Knoten...
Letztlich geht es bei den Regeln zum Einsatz von Löschmitteln zunächst mal um die Gefahr einer Körperdurchströmung für die Personen, die das Löschmittel ausbringen. Außerdem ist natürlich die Gefahr durch abfließendes bzw. stehendes Löschmittel zu beachten.
Einen ausgelegten Schaumteppich düfte man wohl grundsätzlich ähnlich einer überfluteten Anlage betrachten. Befindet er sich nur oberflächlich (wie im vorliegenden Fall) ähnelt er aber vielleicht eher dem "Spannungstrichter" einer gerissenen Freileitung. Nachdem wir jetzt ja schon die Leitfähigkeiten kennen und die VDE 0132 eine maximale Schrittspannung von 75 Volt benennt können wir also alle für die Annäherung durch den Schaumteppich erforderlichen Berechnungen durchführen ;-)
Für den Aspekt der Löschmittelabgabe wird es dann schon etwas schwieriger. Hier besteht die Gefahr ja dadurch, dass der Stromkreis sich von einem spannungsführenden Bauteil über den Löschmittelstrahl und den Körper einer Einsatzkraft zur Erde hin schließt. Dabei kommt es also sowohl auf das verwendete Strahlrohr (und damit die Strahlform) als auch auf das Löschmittel selbst an. Die VDE 0132 macht ja da durchaus Fallunterscheidungen: Der Einsatz von Schaum aus Schaumstrahlrohren ist grundsätzlich nur in spannungsfreien Anlagen zulässig, der Einsatz von Löschmittelzusätzen in "normalen" Strahlrohren dagegen unterliegt der Notwendigkeit einer vorhergehenden Betrachtung nach den Kriterien der DIN 14365-2. Das gilt übrigens auch für andere Strahlrohre als Mehrzweckstrahlrohre. Und es ist noch zu unterscheiden zwischen Zusätzen die die Leitfähigkeit erhöhen und solchen die die Strahleigenschaft verändern (da sehen wir dann, dass es auf die Leitfähigkeit lange nicht so sehr ankommt wie auf die Strahleigenschaften....).
Zusammenfassend würde ich sagen:
Wer von der DIN VDE 0132 im Wesentlichen die Merkregel "1-5-5-10" behalten hat der tut gut daran, ebenfalls die Regel "Schaum nur in spannungsfreien Anlagen" zu beherzigen. (und hat hoffentlich für die "1-5-5-10" auch wirklich noch ein CM-Strahlrohr auf dem Auto oder ein entsprechendes Zertifikat für seine HSR eingeholt...)
Wer aber die DIN VDE 0132 komplett gelesen und verstanden hat, für den ist natürlich unter Betrachtung eines Einzelfalls noch sehr viel mehr möglich als nach den pauschalen Faustregeln.
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