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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 864272 | ||
Datum | 16.11.2020 12:02 MSG-Nr: [ 864272 ] | 1530 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Und wenn ich so sehe, wie landauf, landab der Datenschutz bei freiwilligen Feuerwehren umgesetzt wird, besteht da noch immens Nachholbedarf. Das fängt bei der Speicherung personenbezogener Daten auf dem Privat-PC des Wehrführers an (was soll man auch sonst benutzen, größtenteils hat man keine andere Möglichkeit), geht über WhatsApp-Gruppen der Feuerwehren bis zu Zusatz-Alarmierungssystemen, die datenschutzrechlich insbesondere so wie sie gehandhabt werden teils höchst bedenklich sind. Die Nutzung privater Mailaccounts für die dienstliche Kommunikation bei allen möglichen Providern ist da nur am Rande noch zu erwähnen. Ich glaube das wollen viele Rathäuser gar nicht wissen. Bzw. dort wird es verdrängt. Ich glaube auch damit könnte man manche Verwaltung an die Wand nageln. Dies ist meine Meinung. | ||||
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