Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge |
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 864278 |
Datum | 16.11.2020 14:24 MSG-Nr: [ 864278 ] | 1381 x gelesen |
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Integrierte Leitstelle
Geschrieben von Wolfgang K.Werde ich als Einsatzkraft alarmiert, muss ich wissen, ob es zu einem Coronapatienten geht oder nicht. Die Tage habe ich einen Artikel gelesen, in dem die Leiststelle explizit dazu aufgerufen hat, bei einem Notruf die Information zu geben, ob man an Corona erkrankt ist oder nicht. Diese Information hätte ich gern als Einsatzkraft um mich zu schützen.
Aber doch nicht bitte gleich über DME oder App an alle Kam., die vielleicht garnicht am jeweiligen Einsatz teilnehmen.
Unsere ILS teilt dies dann dem ausrückenden Kfz über Digitalfunk mit. So erfahren das nur die wirklichen "Ausrücker".
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner
"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"
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| 10.11.2020 08:17 |
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Neum7ann7 T.7, Bayreuth Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | |