Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge |
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 864281 |
Datum | 16.11.2020 14:35 MSG-Nr: [ 864281 ] | 1478 x gelesen |
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Darum geht es nicht- es geht darum, dass auch der Absender im technisch möglichen sicherstellen muss, dass nur Befugte von solchen (in diesem Fall denk ich unbestritten) extrem persönlichen Daten/Fakten Kenntnis erhalten.
Und ja - auch Feuerwehr ist nur ein Querschnitt der Gesellschaft und deswegen gibt es dort prozentual mindestens die gleiche Anzahl von Quatschtanten wie im normalen Leben; Verschwiegenheitsverpflichtung hin oder her - ist doch erlebte Wirklichkeit oder ticken bei euch die Uhren anders?!
Und wenn ein Kam. solch Risikopatienten zu Hause hat, kann er entweder (wenn er es für richtig hält) durchaus wieder vom Kfz absteigen oder eben ganz besonders auf seinen Schutz vor Ort achten.
Edit: ja, wir nutzen seit Einführung Digitalalarm ein verschlüsseltes Alarmierungsnetz; auch für die Alarmierungen der F; so einfach kann das also kein Scannerbesitzer mehr "abhören"; aber trotzdem muss diese "Zusatzinfo" nicht vorab der "gesamten Feuerwehr" per DME mitgeteilt werden, denn damit würde nach meiner festen Überzeugung der Personenkreis, der das dann konkret (nicht) wissen muss nicht konkret eingegrenzt. Bei einem Alarm für ne RTW - Besatzung sind das 2 Adressaten...in einer Feuerwehr tagsüber sicherlich ein Vielfaches davon
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner
"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"
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Geändert von Werner G. [16.11.20 14:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 10.11.2020 08:17 |
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