Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 864303 |
Datum | 17.11.2020 12:40 MSG-Nr: [ 864303 ] | 1245 x gelesen |
Geschrieben von Wolfgang K.Die Tage habe ich einen Artikel gelesen, in dem die Leiststelle explizit dazu aufgerufen hat, bei einem Notruf die Information zu geben, ob man an Corona erkrankt ist oder nicht. Solche Bitten wurden auch feuerwehrseitig verbreitet, haben wir im Frühjahr hier auch gemacht.
Bei den aktuellen Fallzahlen und Dunkelziffern, mit denen jongliert wird, und während die Politik tlw. schon von einer "Schnupfenquarantäne" fabulierte, stelle ich aber einfach mal in den Raum:
Geschrieben von Wolfgang K.Werde ich als Einsatzkraft alarmiert, muss ich wissen, ob es zu einem Coronapatienten geht oder nicht. Man muss davon ausgehen: Ja. Egal, ob auf Piepser, Alarm-App, Fax oder Brieftaube irgendwas davon steht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 10.11.2020 08:17 |
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Neum7ann7 T.7, Bayreuth Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | |