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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 864326 | ||
Datum | 18.11.2020 10:49 MSG-Nr: [ 864326 ] | 913 x gelesen | ||
- Am Anfang braucht man keine Ausrüstung. Viele Angehörige sind alt und/oder körperliche eingeschränkt. Da muss man erst einmal lagern (aus dem Bett, vom Sessel, aus dem Badezimmer raus) und drücken. - Die Leitstelle kann den zweiten "Smartphone-Helfer" zum nächsten öffentlichen AED schicken - Wenn nicht gerade Corona ist, braucht man zum beatmen keine Hilfsmittel oder bestenfalls eine Taschenmaske mit Ventil und einen Guedeltubus Ansonsten sind die "Smartphone-Helfer" Systeme nicht nur in der App unterschiedlich - Anbindung an unterschiedliche Leitstellensysteme - Ausbildung des Personals und Einweisung in das System sehr unterschiedlich (von jeder kann sich anmelden, bis regelmäßige Rezertifizierung) - die Psychosoziale Nachsorge unterscheidet sich sehr Führt alles zu einer unterschiedlichen Menge an Geld und (bezahlter oder ehrenamtlicher) Arbeit die man da investieren kann | ||||
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