| Rubrik | pers. Ausrüstung |
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| Thema | Hessen: Feuerwehren im Kreis brauchen neue Stiefel | 11 Beiträge |
| Autor | Andr8eas8 S.8, Willingen (Upland) / Hessen | 864493 |
| Datum | 22.11.2020 18:34 MSG-Nr: [ 864493 ] | 2126 x gelesen |
Kreisbrandinspektor
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
Kreisbrandinspektor
Hallo allerseits,
das Problem wurde seitens der Unfallkasse Hessen, des HMdIS und dem KBI des geprüften Landkreises bereits ende Oktober besprochen, in dem man zu einem Lösungsvorschlag gekommen ist.
Da die Schafthöhe der betroffenen Feuerwehrschutzschuhwerke 24 cm beträgt und somit nur geringfügig von der Form D abweicht, wurde folgender gemeinsamer Lösungsvorschlag unter den Teilnehmern abgestimmt:
1. Das betroffene Feuerwehrschutzschuhwerk muss zu mindestens der DIN EN 15090 Schuhe für die Feuerwehr Typ 2, Schuhform C nach DIN EN ISO 20345 Persönliche Schutzausrüstung Sicherheitsschuhe entsprechen.
2. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der DGUV 205-014 durch die Un-fallkasse Hessen wurde folgendes festgelegt:
Die Höhe des Schuhoberteils darf maximal 50mm von der Mindesthöhe der Schuhform D abweichen.
Die Ausnahme bezieht sich auf die Schutzkleidung im Sinne des § 3 (1) HFDV. Von der Ausnahme sind die Schuhgrößen 36 44 betroffen.
3. Eine Gefährdungsbeurteilung mit Kompatibilitätsprüfung (u.a. Anprobe, Bewegungs- und Bücktest siehe DGUV 205-014) im Zusammenhang mit weiterer PSA ist sei-tens der jeweiligen Kommune (Feuerwehr) vorzunehmen, um die Wechselwirkun-gen (Überdeckung im Wadenbereich) untereinander festzustellen. Dabei sind die Kombinationen mit Feuerwehrschuhen und Schutzhose (bzw. Overall oder Schutz-anzug) zu berücksichtigen. Eine entsprechende Muster-Gefährdungsbeurteilung wird gemeinsam von der UKH und dem KBI erstellt und den betroffenen Kommunen (Feuerwehren) zur Verfügung gestellt.
4. Diese Ausnahme gilt nur für die aktuell in den Feuerwehren vorhandenen Feuer-wehrschutzschuhwerken (Feuerwehrstiefel).
Hinweis:
Zukünftige Beschaffungsaktionen sind jedoch unter der Beachtung der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung (HFDV) vorzunehmen.
Gruß
Andreas
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