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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 865436 |
Datum | 28.12.2020 21:34 MSG-Nr: [ 865436 ] | 2804 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Hallo,
der Vorgang ist ärgerlich!
Nicht vorsichtig, sondern eine Entscheidung von ein paar uninformierten, inkompetenten Landräten. Mit Politik hat das wenig zu tun, wenn der Hersteller die Chargen freigibt und man einen spärlich vorhandenen Impfstoff in den Müll kippt. In so eine Entscheidung passen die Füsse eines Landrat in den Schuh nicht rein.
Vor Wochen wurde schon berichtet, dass der Impfstoff bei normaler Kühlung ca. 3-5 Tage verwendbar ist und diese Spezialkühlschränge vor Ort gar nicht zwingend nötig sind.
Auch einige Datenlogger wurden von flinken und ungeübten Fingern manipuliert. So ein Resetknopf fordert offenbar zum Drücken auf.
Man wollte man vermutlich die Impfwilligen, wegen den festen Terminen, nicht zurückrufen. Das mag vielleicht eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage der Landräte sein.
Zur Reihenfolge der Impfung.
Heute wurde erwähnt, dass der Impfstoff vor Ort vorbereitet und verdünnt wird. (Man sollte Prozentrechnen beherrschen, dann verabreicht man nicht die 5-Fache Dosis. Das ist aber ein "normales" Risiko)
Was die Sache aber interessant macht, am Abend bleiben in der Regel einige Impfdosen übrig, weil die Menge nicht exakt planbar ist.
Heute wurde auf N-TV berichtet, dass diese Dosen dann verworfen (vernichtet) werden.
Nun, wenn man Leute hätte, die kurzfristig bereitstehen, die übrig gebliebenen Impfdosen zu verwenden, dann könnte hier früher Personal der BOS geimpft werden.
Das würde eine Abstimmung auf Landkreisebene erforderlich machen. Es gibt offenbar einige Landkreise, wo das geplant ist.
Gruß
Dirk
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| 27.12.2020 09:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
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