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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 865471 |
Datum | 29.12.2020 21:14 MSG-Nr: [ 865471 ] | 2591 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
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Hallo,
Geschrieben von Harald S.Das werden auch nur erste verwerfungen sein. Stück für Stück wird as optimiert. Wenn die jetzt wissen, da rufen wir einfach bei der Feuerwehr an, Rathaus, Polizei, Firma um die Ecke und dann werden die letzten Spritzen halt wild gespritzt. Hauptsache nicht weggeschmissen.
setzt voraus, dass das es entsprechende Anweisungen gibt und entsprechende Listen mit verfügbaren Personal zur Verfügung steht.
Nach 6 Stunden muss die Nadel ihren Patienten finden.
Wenn Personen den Termin nicht wahrnehmen, dann sind die Dosen übrig. Das kann man nicht optimieren.
Dann gäbe es noch die Möglichkeit zwei Ampullen aus der gleichen Charge zusammen zu schütten.
Eine Ampulle reicht für 5 Dosen; 0,15ml bleibt in der Regel pro Ampulle übrig.
Wird lt. meiner Schwägerin aber nicht verimpft.
Gruß
Dirk
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| 27.12.2020 09:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
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