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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 865523 | ||
Datum | 01.01.2021 18:45 MSG-Nr: [ 865523 ] | 2092 x gelesen | ||
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In diesen Mengen wird nicht am konkreten Impftermin ja nicht gerechnet. Es wird immer eine Ampulle (5 bis 6 Dosen) nach der anderen aufbereitet. Sprich: Am Ende eines Impftages bleiben max. 4 Impfdosen übrig. Nicht verdünnte Impfdosen werden für den nächsten Impftag verwendet und dann entsprechend weniger Ampullen aufgetaut. Daher ist die Thematik mit den ggf. verworfenen Impfdosen zwar gegeben, aber in nur sehr geringem Umfang. Da das (Stamm-)Personal der Impfzentren, besonders die Ärzte, zur 1. Gruppe der zu impfenden Personen gehört, sollte zu beginn immer noch die einer oder andere Person anwesend sein, für welche diese Impfdosis verwendet werden kann. Grüße Simon | ||||
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