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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 26 Beiträge | ||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 866216 | ||
Datum | 30.01.2021 21:45 MSG-Nr: [ 866216 ] | 3059 x gelesen | ||
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Sonderrecht hin oder her. Der §1 StVO steht über der 35. Und wie Andreas sagt... das StGB zählt auch immer!! Rote Ampeln auf dem Weg zum GH oder nicht; der Einsatz wird nicht an EINEM Kameraden scheitern, wenn der nur zB aufs zweite Fahrzeug kommt. Privat, ohne das andere Verkehrsteilnehmer einen erkennen können, ist es ein no Go über rote Ampeln zu fahren und vor Allem auch noch in den Gegenverkehr. Its a Never ending Story...! Leider gibt es immer wieder Kameraden, die über das Ziel hinausschießen. Traurig aber wahr. Noch trauriger, wenn es ein Altgedienter ist. MkG Patricia | ||||
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