Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 26 Beiträge |
Autor | Pete8r 8F., München / | 866314 |
Datum | 02.02.2021 14:19 MSG-Nr: [ 866314 ] | 1968 x gelesen |
Infos: | 30.01.21 Ravensburg: Auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus: Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung
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Für die Hilfsfrist ist nicht der/die einzelne Feuerwehrmann/-frau "zuständig", sondern der Träger (Gemeinde, Stadt). Wenn ich nach dem Alarm noch aufs Klo gehe, die Gute-Nacht-Geschichte für die Kinder zu Ende lese oder mein Telefonat beende, kann mir niemand verbieten, geschweige denn kontrollieren.
Wenn die freiwillige Feuerwehr gerade übt und unverzüglich ausrücken kann, ist das super, aber wenn Rushhour ist, viele Kameraden gar nicht vor Ort sind und Schneetreiben auf den Straßen herrscht, können die Zeiten halt auch mal nicht eingehalten werden. Sollte das regelmäßig oder dauerhaft vorkommen, muss man die Ursachen analysieren und Gegenmaßnahmen festlegen, diese können aber niemals lauten "ihr müsst schneller zum Gerätehaus fahren" oder dergleichen heißen.
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