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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein bei Anhängerbetrieb mit Folgekennzeichen | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866902 | ||
Datum | 14.02.2021 08:33 MSG-Nr: [ 866902 ] | 1659 x gelesen | ||
Hallo, Fassen wir es mal komplett zusammen: Zugfahrzeug bis 3,5t: Klasse B reicht, sofern zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + zul. Gesamtmasse Anhänger maximal 3,5t Klasse B reicht, sofern zul. Gesamtmasse Anhänger maximal 750kg Klasse B mit Schlüsselzahl 96 reicht, sofern zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + zul. Gesamtmasse Anhänger maximal 4,25t Zugfahrzeug von 3,5 bis 7,5t: Klasse C1 reicht, sofern zul. Gesamtmasse Anhänger maximal 750kg Zugfahrzeug über 7,5t: Klasse C reicht, sofern zul. Gesamtmasse Anhänger maximal 750kg Alte Klasse 3, nicht umgeschrieben: Klasse 3 reicht bei Zugfahrzeug bis 7,5t, zul. Anhängermasse und Achsanzahl spielt hier bei zulassungsfreien Anhängern keine Rolle. Alte Klasse 3, umgeschrieben: Sofern Klasse CE(79...) eingetragen und gültig ist, reicht dies für Fahrzeuge bis 7,5t unabhängig von der zul. Gesamtmasse des Anhängers Klasse C1E reicht, sofern zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges maximal 7,5t und zul, Gesamtmasse des Zuges maximal 12t Nicht in der FeV sondern im Kommentar dazu war meines Wissens auch aufgeführt, dass auch das Führern von Anhängern zu Feuerlöschzwecken durch Klasse L bzw. Klasse T abgedeckt ist. Wenn also ein entsprechender Anhänger hinter einem Zugfahrzeug hängt, das durch eine dieser beiden Klassen abgedeckt ist, so reichen diese auch (z.B. TSA hinter Traktor). Fw-FS reicht (zumindest in RLP, hier bitte evtl. vorhandene Regeln des betreffenden Bundeslandes betrachten und evtl, Übergangsregeln für diejenigen, die den Fw-FS noch ohne Anhängerausbildung gemacht haben) je nach Stufe entweder für Gespanne mit einem zul. Gesamtgewicht (zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + zul. Gesamtmasse Anhänger) von 4,75t oder 7,5t. Außer bei den Alt-Klasse 3-Inhabern spielt es keine Rolle, ob es sich um einen zulassungsfreien Anhänger handelt oder nicht. Geschrieben von Marcus S. Was meint die Community dazu? Die Meinung der Community ist dabei ziemlich egal, es gibt hier gesetzliche Grundlagen, die es zu beachten gilt. Gruß, Michael | ||||
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