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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein bei Anhängerbetrieb mit Folgekennzeichen | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866931 | ||
Datum | 15.02.2021 13:37 MSG-Nr: [ 866931 ] | 915 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Heinrich B. Nicht ganz richtig, denn die Zuglast ist auch bei alter Kl.3 unter 50 oder CE 79 begrenzt für Züge (LKW und Anhänger) auf 12t und bei Sattelzügen auf max. 18,5t (Zugfahrzeug + Auflieger, der Sattelauflieger darf max. das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegen.). Da liegst du falsch. Unter 50 gilt beim alten 3er immer noch das, wofür der alte 3er immer galt: Das sind: - Zugfahrzeuge bis 7,5t zul. Gesamtmasse - Züge mit maximal 3 Achsen, wobei Achsabstand < 1m als 1 Achse gerechnet wird - Zulassungsfreie Anhänger werden nicht mitgerechnet Dazu gilt: - Züge die nach neuer Regelung in C1E fallen, also Zugfahrzeug bis 7,5t, zul. Gesamtgewicht des Zuges max. 12t Die anderen von dir genannten Begrenzungen gibt es nicht im Fahrerlaubnisrecht. Sie kommen zum Teil aus anderen Vorschriften, so ist z.B. die zul. Anhängelast hinter LKW auf das 1,5fache der zul. Gesamtmasse begrenzt und die Achslast für Tandemachsen mit <1m Achsabstand auch limitiert. Für Sattelauflieger stimmt das auch nicht mit dem 1,5fachen, das gilt nur für LKW. Eine Sattelzugmaschine ist kein LKW. Bei Zugmaschinen ist die Anhängelast (bzw. die maximale zul. Gesamtmasse des Zuges) nur von der Motorleistung abhängig, desweiteren zählen bei der alten Klasse 3 zulassungsfreie Anhänger nicht mit. Du darfst also mit Klasse 3 auch einen 40t-Zug fahren, wenn die Zugmaschine eine zul. Gesamtmasse von max. 7.5t hat und dahinter z.B. zwei zulassungsfreie Stromaggregateanhänger hängen. Ob es das so gibt, weiß ich nicht. Ich habe z.B. einen Unimog 406 (5,8t zul. GM), der hat 22t zul. Anhängelast. Ich dürfte z.B. mit Klasse 3 ein zulassungsfreies 18t-Stromaggregat auf 2-Achs-Drehschemelanhänger damit ziehen, ohne Geschwindkeitslimit. Sowas gibt es tatsächlich. Geschrieben von Heinrich B. Außerdem ab 50 alle 5 Jahre FS verlängern. Auch das ist nicht nötig und so nicht richtig. Hat man den alten 3er, entfallen mit 50 lediglich die Teile, die in den neuen Klassen nicht mehr in den C1E fallen. Also das, wofür man den CE(79...) eingetragen bekommt. Diesen Teil muss man dann auch alle 5 Jahre verlängern lassen. Sonst nichts. Da das ganze sowieso nur mit Umschreibung funktioniert, hat man dann eh die neuen Klassen. Geschrieben von Heinrich B. Gibt das hierzulande überhaupt zulassungsfreie Anhänger zu Feuerlöschzwecke über ich sage mal 2t? Die meisten LF sind doch auf 2t gebremst begrenzt. Was hat das mit der möglichen Anhängelast von LFs zu tun? Ich kenne diverse Feuerwehrfahrzeuge, die eine Druckluftbremsanlage und dementsprechend hohe Anhängelasten haben. Auch ein Feuerwehr-Tankanhänger oder Pumpenanhänger kann zulassungsfrei am Straßenverkehr teilnehmen. Gruß, Michael | ||||
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