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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verschwiegenheitsverpflichtung BOS-Funk | 26 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 867006 | ||
| Datum | 18.02.2021 13:29 MSG-Nr: [ 867006 ] | 746 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Geschrieben von Alexander H. Also gilt zumindest in Bayern, der "gemeine" Feuerwehrmann ist kein Amtsträger.Wie begründet sich denn, dass Pflichtfeuerwehrangehörige dagegen Amtsträger sind? Ich vermute mal: Angehörige der Pflichtfeuerwehr sind von der Gemeinde zum Feuerwehrdienst verpflichtet, stehen also in einem direkten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit der Gemeinde. Die Angehörigen der FF dagegen sind in erster Linie Vereinsmitglieder, also privatrechtlich an die Feuerwehr gebunden? | ||||
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