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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heiße Debatte um Leitungsposten: Verhältnis zwischen Feuerwehr und Politik offenbar gestört | 12 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 868020 | ||
Datum | 23.03.2021 11:50 MSG-Nr: [ 868020 ] | 1328 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario D. Ob das jetzt wirklich durchdacht ist, was da steht, das lasse ich mal offen. An anderer Stellt steht im BHKG: Die Angehörigen der Kinder- und der Jugendfeuerwehr sowie die zu ihrer Betreuung und die zur Leitung einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr eingesetzten Personen sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt.Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=33324&aufgehoben=N&det_id=404650&anw_nr=2&menu=0&sg=0 (Abs. 4) Mag nicht durchdacht sein, ist aber ausdrücklich so gewollt. Insbesondere wenn man Abs. 3 noch dazunimmt: Die Gemeinden sollen ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit widmen und sie fördern Sicher gibt es noch irgendwo etwas darüber, wie eine Anhörung aussehen muss. Aber da da nicht Wahl oder Abstimmung steht, heißt das für mich, dass die Angehörigen der FW sich zum konkreten Vorschlag des Kreisbrandmeisters äußern dürfenl. Mehr nicht. | ||||
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