Hallo,
na ja, Fahrzeugausschreibungen, auf die nur ein bis zwei Angebote - oder auch mal gar kein Angebot - eingehen, sind im Feuerwehrfahrzeugbereich nun nicht gerade eine Seltenheit.
Auch Preissteigerungen im zweistelligen Prozentbereich innerhalb der letzten zwei Jahre sind - leider - durchaus nicht unüblich.
Insoweit nichts Besonderes ... auch die Reaktion der Gemendevertreter nicht. Denen muss man leider auch manchmal des Vergaberecht erklären: Wenn das eine eingegangene Angebot in Ordnung ist und nicht unwirtschaftlich (z.B. überteuert) ist, ist der Ermessensspielraum der Gemeindevertretung, ob das Angebot bezuschlagt wird eigentlich "0" - zumindest wenn man Schadenersatzansprüche des dann ggf. nicht zum Zuge gekommenen Bieters vermeiden will.
Gruß
Gerhard
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